Liebe Kundinnen und Kunden,
zu kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine werden künftig in Rechnung gestellt.
Bei einer Terminabsprache kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Sie müssen Ihren Termin ändern oder verschieben? Gar kein Problem. Dazwischen kann immer etwas kommen. Einen vereinbarten Termin können Sie natürlich ändern oder absagen, wichtig ist nur, dies frühzeitig zu tun!
Ich arbeite nach Terminen zu vereinbarten Zeitpunkten. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Mein voller Terminkalender zieht oftmals eine Warteliste mit sich. Um diese Kunden ebenfalls berücksichtigen zu können, ist es unumgänglich, mir bei Verhinderung des vereinbarten Termins mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben. Nur so haben auch z. B. Neukunden eine Chance auf einen Termin.
Deshalb beachten Sie bitte: Terminabsagen müssen mindestens 24 (ein Werktag), besser 48 Stunden (zwei Werktage = Montag bis Freitag) vorher erfolgen! Sie können dies per WhatsApp oder durch Anruf erledigen. Während der Behandlungen ist das Telefon jedoch nicht belegt (bitte auf den AB sprechen).
Ich bitte um Verständnis, aber sollten Sie zum vereinbarten Termin nicht erscheinen oder rechtzeitig absagen, wird in Zukunft eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % der Behandlungskosten gemäß § 615 BGB fällig.
Vielen Dank
Ihre
Claudia Schweiger
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